Gerade mit dem Eintritt in eine Kinderkrippe sind die Kinder vermehrt den “Rotznasen” anderer Kinder ausgesetzt. Das stärkt das Immunsystem und sorgt stets für einen hohen Taschentuchverbrauch. Doch bei alledem darf nie vergessen werden: Kranke Kinder sind zu Hause besser aufgehoben. Neben Fieber oder Krankheiten, die im Infektionsschutzgesetz genannt werden (besondere Liste), sind auch leicht kränkliche, geschwächte, antriebslose Kinder ein Indikator dafür, dass es nun besser ist, sich zu Hause auszukurieren und wieder zu Kräften zu kommen.
Dieser Grundsatz steht nicht nur vorrangig im Sinne des Wohles des kranken Kindes, sondern auch im Sinne der Rücksichtnahme auf die anderen Backstuben-Kinder und Erzieher*innen.
Wird ein Kind während der Krippenzeit krank, der Zustand verschlechtert sich, oder es zieht sich eine Verletzung zu, werden die Eltern umgehend informiert und ggf. gebeten, ihr Kind abzuholen. Dafür ist die telefonische Erreichbarkeit der Eltern während der Betreuungszeit unbedingt erforderlich.
Bleibt ein Kind wegen Fieber zu Hause, muss es mindestens 24 Stunden fieberfrei sein, bei Magen- Darm- Krankheiten, muss es mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, bevor es wieder in die Backstube kommt.
Bei Betreuungsbeginn eines Kindes in der Kinderkrippe Backstube ist ein ärztliches Attest erforderlich, welches den gesundheitlichen Zustand des Kindes dokumentiert. Dies ist besonders wichtig, damit die Erzieher*innen auf eventuelle Besonderheiten (bspw. Allergien) Rücksicht nehmen können.
Seit dem 01.März.2020 besteht eine Masernimpfpflicht, diese ist dringend zu beachten! Kinder die bei offiziellem Krippeneintritt nicht geimpft sind, können, solange keine Impfung besteht, nicht in der Einrichtung betreut werden.